betr.: 120. Geburtstag von Billy Wilder
Remakes sind überall, wenn sie sich auch nach Möglichkeit als Prequels, Alternativ-Universalien oder schlicht als etwas Neues verkleiden. In Wahrheit war die Ideenarmut in Hollywood noch nie so aufdringlich mit Händen zu greifen wie heute und das Misstrauen der Filmschaffenden in ein Publikum, das sich eventuell gern mal wieder überraschen lassen könnte, so groß.
Wenige Remakes sind sinnvoll – zuletzt habe ich gestaunt, wie nah die x-te Version von “Wuthering Heigts” ihrer literarischen Vorlage kam und wie viel schlechter selbst ihre glanzvollsten Vorläufer in dieser Disziplin dagegen abschnitten.
Aber meistens sind Remakes eine Pest, reine Zeitverschwednung, ein Armutszeugnis, eine Unverschämtheit.
“Zeugin der Anklage” von 1982 ist ein besonderer Fall.
Er scheint nicht vollkommen sinnlos, wirkt er doch immerhin, als sei er eigens produziert worden, um uns vor Augen zu führen, wie bescheuert es ist, das Remake eines der Klassiker von Billy Wilder vorzulegen, der seinerseits ein Klassiker ist.
Es gibt in der TV-Version mehrere wirkliche Altstars (etwa Ralph Richardson und Deborah Kerr) und einige Namen mit großer Vergangenheit (allen voran die an anderer Stelle bahnbrechende Diana Rigg oder der Dauerbrenner Donald Pleasence), außerdem seitenweise brillante Dialoge aus den beiden Originalen: dem Theaterstück von Agatha Christie und dem Drehbuch von Harry Kurnitz und Billy Wilder.
Doch lässt die Neufassung schon rein optisch alles vermissen, was das Original von 1957 auszeichnet: Licht, Luftigkeit, Eleganz. Die modrige TV-Optik mit ihren halbschattigen Pappkulissen wirkt so bedrückend, dass man sich nach der stilvollen Schwarzweißfotografie selbst der Kerkerszenen zurücksehnt.
Man versucht, die alten Bilder zu vertreiben, doch immer wieder werden Szenen so schamlos nachgestellt, dass sie die Schmach geradezu anfachen.
„Zeugin der Anklage II“ ist derartig missraten, dass er sich als abschreckendes Beispiel mühelos neben den zahlreichen Fehlleistungen behauptet, die seither entstanden sind. Am nächsten liegen hier die eitlen Plünderungen, die der im Alter immer selbstbesoffener werdende Kenneth Branagh wiederum an Agatha-Christie-Filmklassikern begeht (– mit Shakespeare ist er durch, jetzt hat er sich eine Jüngere gesucht). Seine Schändungen so munterer Evergreens wie „Tod Auf dem Nil“ mit Peter Ustinov und „Mord im Orient-Express“ mit Albert Finney schlagen immerhin spektakulär fehl, laut knallend und effektvoll stinkend, während „Zeugin der Anklage“ kläglich in die Tiefe rutscht und dabei ein quälendes Quietschen ausstößt.
Besonders weh tut die sogenannte „Bearbeitung“ des Kino-Drehbuchs durch John Gay (1924-2017), der nur Nichtigkeiten an der Vorlage verändert (Schauplätze austauscht, Auf- und Abgänge verschiebt oder vorverlegt) und dem nichts Eigenes einfällt, sobald es zu den Szenen im Gerichtssaal kommt, die schlicht nicht besser herzustellen sind und daher Wort für Wort aus dem Film abgeschrieben werden. Einmal will Mr. Gay es aber richtig wissen, nämlich als die Anwälte kurz vor Prozessbeginn mitleidig den Kopf über ihren Mandanten schütteln, der all seine Hoffnung in die eiskalte Titelheldin setzt. Bei Kurnitz und Wilder erinnert er seine Verteidiger „an einen Ertrinkenden, der sich an einem Haifischrachen festklammert“. Bei Gay klammert sich der Ertrinkende an eine Rasierklinge. Soso …

